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Glossar

Finanzierungsbegriffe, verständlich erklärt

Von Andienungsrecht bis Vorsteuerabzug: die Begriffe, die in Finanzierungsangeboten auftauchen und über die Kosten entscheiden.

Absatzfinanzierung

Auch: Vendor-Leasing, Händlerfinanzierung und Vendor-Finanzierung

Absatzfinanzierung bedeutet, dass ein Hersteller oder Händler seinen Kunden gleich beim Verkauf eine passende Finanzierung anbietet. Der Kunde entscheidet über eine Rate statt über einen Kaufpreis, der Verkäufer erhält seinen Erlös sofort vom Finanzierungspartner.

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Andienungsrecht

Das Andienungsrecht gibt dem Leasinggeber das Recht, dem Leasingnehmer das Objekt am Laufzeitende zum vereinbarten Restwert zum Kauf anzudienen. Der Leasingnehmer muss dann kaufen. Ein Recht, das Objekt seinerseits zu verlangen, hat er nicht — die Entscheidung liegt einseitig beim Leasinggeber.

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Bilanzneutralität

Auch: Off-Balance-Finanzierung

Bilanzneutral heißt, dass ein genutztes Objekt nicht in der Bilanz des Nutzers erscheint, sondern nur die Rate als Aufwand. Die Bilanzsumme bleibt unverändert, die Eigenkapitalquote sinkt nicht. Das gilt nach HGB; unter IFRS 16 entfällt der Effekt weitgehend.

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Bonität

Auch: Kreditwürdigkeit

Die Bonität beschreibt die Fähigkeit und Bereitschaft eines Unternehmens, seinen Zahlungsverpflichtungen nachzukommen. Beurteilt wird sie anhand von Jahresabschlüssen, aktuellen Zahlen, Zahlungshistorie und Branchenumfeld. Bei objektbezogenen Finanzierungen zählt zusätzlich die Werthaltigkeit des Objekts.

Delkredere

Auch: Delkredererisiko und Ausfallschutz

Delkredere bezeichnet das Risiko, dass ein Kunde eine Forderung nicht bezahlt, sowie dessen Übernahme durch einen Dritten. Trägt der Factor dieses Risiko, spricht man von echtem Factoring; bleibt es beim Unternehmen, von unechtem Factoring.

Factoring

Auch: Forderungsverkauf

Beim Factoring verkauft ein Unternehmen seine offenen Forderungen laufend an einen Factor und erhält den Gegenwert sofort, meist innerhalb weniger Tage. Aus Zahlungszielen wird damit unmittelbare Liquidität. Je nach Variante übernimmt der Factor zusätzlich Ausfallrisiko und Debitorenmanagement.

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Finanzierungsleasing

Auch: Financial Leasing

Beim Finanzierungsleasing ist die Grundmietzeit auf die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer abgestimmt, und der Leasingnehmer trägt wirtschaftlich das Objekt- und Restwertrisiko. Der Vertrag ist während der Grundmietzeit nicht kündbar. Wirtschaftlich steht er einer Finanzierung näher als einer Miete.

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Kapitaldienstfähigkeit

Auch: Kapitaldienstgrenze

Die Kapitaldienstfähigkeit beschreibt, ob ein Unternehmen Zins und Tilgung dauerhaft aus dem operativen Cashflow bedienen kann. Sie ist die zentrale Kennzahl jeder Finanzierungsentscheidung und wichtiger als die Frage, welche Sicherheiten gestellt werden können.

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Leasing

Auch: Anlagenleasing und Investitionsgüterleasing

Leasing ist die Überlassung eines Wirtschaftsguts zur Nutzung gegen eine regelmäßige Rate. Eigentümer bleibt der Leasinggeber, das Nutzungsrecht liegt beim Leasingnehmer. Anders als beim Kauf wird kein Kapital gebunden; anders als bei der Miete ist das Objekt in der Regel individuell für den Nutzer beschafft.

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Mietkauf

Auch: Investitionsmietkauf

Beim Mietkauf zahlt der Nutzer feste Raten und wird mit der letzten Rate Eigentümer des Objekts. Der Eigentumsübergang ist von Beginn an vereinbart, nicht optional. Das Objekt wird beim Mietkäufer bilanziert und abgeschrieben; die Umsatzsteuer auf die Summe aller Zahlungen wird bereits vor Vertragsbeginn fällig.

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Operate-Leasing

Auch: Operating-Leasing

Operate-Leasing ist ein Leasingvertrag mit kurzer Laufzeit im Verhältnis zur Nutzungsdauer des Objekts. Das Restwertrisiko trägt der Leasinggeber; das Objekt geht am Ende zurück. Nach HGB erscheint es nicht in der Bilanz des Nutzers, sondern nur die Rate in der Gewinn- und Verlustrechnung.

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Restwert

Auch: kalkulierter Restwert

Der Restwert ist der bei Vertragsschluss kalkulierte Wert des Objekts zum Ende der Laufzeit. Er senkt die laufende Rate, weil nur der Wertverzehr bis dahin finanziert wird. Wer das Risiko trägt, dass der tatsächliche Marktwert darunter liegt, regelt der Vertrag.

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Sale-and-lease-back

Auch: Sale and Leaseback

Beim Sale-and-lease-back verkauft ein Unternehmen ein bereits vorhandenes Wirtschaftsgut an eine Leasinggesellschaft und least es unmittelbar zurück. Die Nutzung läuft ununterbrochen weiter, aber gebundenes Kapital wird als Kaufpreis frei und steht dem Unternehmen wieder zur Verfügung.

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Teilamortisation

Auch: Teilamortisationsvertrag und Restwertvertrag

Bei einem Teilamortisationsvertrag decken die Raten nur einen Teil der Anschaffungskosten; ein kalkulierter Restwert bleibt offen. Die Rate ist dadurch niedriger als bei Vollamortisation. Was am Laufzeitende mit dem Restwert geschieht, regeln Andienungsrecht oder Mehrerlösbeteiligung.

Vollamortisation

Auch: Vollamortisationsvertrag

Bei einem Vollamortisationsvertrag decken die Leasingraten während der Grundmietzeit die gesamten Anschaffungs- und Nebenkosten des Leasinggebers samt Finanzierungskosten ab. Am Laufzeitende bleibt kein Restwert offen, entsprechend höher fallen die laufenden Raten aus.

Vorsteuerabzug

Der Vorsteuerabzug erlaubt vorsteuerabzugsberechtigten Unternehmen, gezahlte Umsatzsteuer mit der eigenen Umsatzsteuerschuld zu verrechnen. Beim Mietkauf wird sie auf die Summe aus Sonderzahlung, allen Raten und Schlussrate schon vor Vertragsbeginn fällig und ist sofort abziehbar; beim Leasing fällt sie anteilig mit jeder Rate an.

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Die Erläuterungen beschreiben die übliche Vertrags- und Bilanzierungspraxis in Deutschland und ersetzen keine Steuer- oder Rechtsberatung. Wie ein konkreter Vertrag steuerlich und bilanziell zu behandeln ist, hängt vom Einzelfall ab.

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