Erstberatung
Der Vorsteuerabzug erlaubt vorsteuerabzugsberechtigten Unternehmen, gezahlte Umsatzsteuer mit der eigenen Umsatzsteuerschuld zu verrechnen. Beim Mietkauf wird sie auf die Summe aus Sonderzahlung, allen Raten und Schlussrate schon vor Vertragsbeginn fällig und ist sofort abziehbar; beim Leasing fällt sie anteilig mit jeder Rate an.
Der Unterschied zwischen Mietkauf und Leasing liegt weniger im Ob als im Wann. Beim Leasing enthält jede einzelne Rate Umsatzsteuer, die mit der jeweiligen Rechnung abgezogen wird — der Effekt verteilt sich über die gesamte Laufzeit.
Beim Mietkauf fällt sie dagegen in einem Betrag an, und zwar vor Vertragsbeginn; der Vertrag beginnt in der Regel mit Übernahme der Objekte. Bemessungsgrundlage ist die Summe aller vereinbarten Zahlungen, also Sonderzahlung plus sämtliche Raten plus Schlussrate — nicht der Barkaufpreis. Der Finanzierungspartner stellt hierüber eine Rechnung aus, die den Vorsteuerabzug in voller Höhe ermöglicht.
Planungsrelevant ist damit weniger die Höhe als der Vorlauf: Der Betrag ist zu zahlen, bevor der Vertrag läuft und das Objekt Erträge bringt, und kommt erst über die Umsatzsteuervoranmeldung zurück. Auf dieses Liquiditätsthema weisen wir hin, bevor ein Vertrag geschlossen wird.
Mietkauf · Leasing · Bilanzneutralität
Die Erläuterungen beschreiben die übliche Vertrags- und Bilanzierungspraxis in Deutschland und ersetzen keine Steuer- oder Rechtsberatung. Wie ein konkreter Vertrag steuerlich und bilanziell zu behandeln ist, hängt vom Einzelfall ab.
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