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Glossar

Leasing

Auch: Anlagenleasing und Investitionsgüterleasing

Leasing ist die Überlassung eines Wirtschaftsguts zur Nutzung gegen eine regelmäßige Rate. Eigentümer bleibt der Leasinggeber, das Nutzungsrecht liegt beim Leasingnehmer. Anders als beim Kauf wird kein Kapital gebunden; anders als bei der Miete ist das Objekt in der Regel individuell für den Nutzer beschafft.

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