Erstberatung
Auch: Anlagenleasing und Investitionsgüterleasing
Leasing ist die Überlassung eines Wirtschaftsguts zur Nutzung gegen eine regelmäßige Rate. Eigentümer bleibt der Leasinggeber, das Nutzungsrecht liegt beim Leasingnehmer. Anders als beim Kauf wird kein Kapital gebunden; anders als bei der Miete ist das Objekt in der Regel individuell für den Nutzer beschafft.
Beim Leasing beschafft der Leasinggeber ein Wirtschaftsgut nach den Vorgaben des Leasingnehmers und überlässt es ihm für eine feste Grundmietzeit zur Nutzung. Bezahlt wird nicht der Kaufpreis, sondern die Nutzung über die Laufzeit.
Wem das Objekt steuerlich zugerechnet wird, entscheidet sich nicht über die Vertragsbezeichnung, sondern über die Vertragsgestaltung. Maßgeblich sind die sogenannten Leasingerlasse der Finanzverwaltung: Sie knüpfen die Zurechnung unter anderem an das Verhältnis von Grundmietzeit zu betriebsgewöhnlicher Nutzungsdauer sowie an vereinbarte Kauf- oder Verlängerungsoptionen.
Für die Praxis heißt das: Zwei Verträge mit derselben Rate können völlig unterschiedliche bilanzielle Folgen haben. Genau hier lohnt der Vergleich vor Vertragsschluss.
Operate-Leasing · Finanzierungsleasing · Mietkauf · Restwert
Die Erläuterungen beschreiben die übliche Vertrags- und Bilanzierungspraxis in Deutschland und ersetzen keine Steuer- oder Rechtsberatung. Wie ein konkreter Vertrag steuerlich und bilanziell zu behandeln ist, hängt vom Einzelfall ab.
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