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Glossar

Andienungsrecht

Das Andienungsrecht gibt dem Leasinggeber das Recht, dem Leasingnehmer das Objekt am Laufzeitende zum vereinbarten Restwert zum Kauf anzudienen. Der Leasingnehmer muss dann kaufen. Ein Recht, das Objekt seinerseits zu verlangen, hat er nicht — die Entscheidung liegt einseitig beim Leasinggeber.

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