Erstberatung
Das Andienungsrecht gibt dem Leasinggeber das Recht, dem Leasingnehmer das Objekt am Laufzeitende zum vereinbarten Restwert zum Kauf anzudienen. Der Leasingnehmer muss dann kaufen. Ein Recht, das Objekt seinerseits zu verlangen, hat er nicht — die Entscheidung liegt einseitig beim Leasinggeber.
Das Andienungsrecht ist typisch für Teilamortisationsverträge. Es sichert dem Leasinggeber zu, dass er auf einem schwer verwertbaren Objekt nicht sitzen bleibt: Liegt der Marktwert unter dem kalkulierten Restwert, dient er an; liegt er darüber, verwertet er selbst.
Diese Asymmetrie ist der Punkt, den viele Vertragspartner unterschätzen. Wer am Ende sicher Eigentümer werden will, ist mit einer Kaufoption oder mit Mietkauf besser bedient als mit einem Andienungsrecht.
Restwert · Teilamortisation · Mietkauf
Die Erläuterungen beschreiben die übliche Vertrags- und Bilanzierungspraxis in Deutschland und ersetzen keine Steuer- oder Rechtsberatung. Wie ein konkreter Vertrag steuerlich und bilanziell zu behandeln ist, hängt vom Einzelfall ab.
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