Erstberatung
Auch: Investitionsmietkauf
Beim Mietkauf zahlt der Nutzer feste Raten und wird mit der letzten Rate Eigentümer des Objekts. Der Eigentumsübergang ist von Beginn an vereinbart, nicht optional. Das Objekt wird beim Mietkäufer bilanziert und abgeschrieben; die Umsatzsteuer auf die Summe aller Zahlungen wird bereits vor Vertragsbeginn fällig.
Der Mietkauf verbindet planbare Raten mit dem Ziel Eigentum. Umsatzsteuerlich gilt er als Lieferung: Die Umsatzsteuer fällt nicht anteilig über die Laufzeit an, sondern in einem Betrag zu Beginn — und ein vorsteuerabzugsberechtigtes Unternehmen kann sie sofort in voller Höhe geltend machen.
Bemessungsgrundlage ist dabei nicht der Barkaufpreis, sondern die Summe aller vereinbarten Zahlungen: eine etwaige Sonderzahlung, sämtliche Raten und die Schlussrate. Weil darin auch der Finanzierungsanteil steckt, liegt der Betrag über dem reinen Objektpreis. Der Finanzierungspartner stellt dafür eine entsprechende Rechnung aus, aus der die Vorsteuer gezogen wird.
Wichtig für die Planung ist der Zeitpunkt: Die Umsatzsteuer wird vor Vertragsbeginn fällig, und der Vertrag beginnt in der Regel mit Übernahme der Objekte. Der Betrag ist also zu zahlen, bevor das Objekt überhaupt arbeitet, und fließt erst über die Umsatzsteuervoranmeldung zurück.
Weil das Objekt beim Mietkäufer aktiviert wird, verlängert sich die Bilanz und die Eigenkapitalquote sinkt rechnerisch. Bei langlebigen Produktionsgütern mit hohem Restwert wiegt der Eigentumserwerb diesen Effekt in der Regel auf.
Leasing · Vorsteuerabzug · Bilanzneutralität
Die Erläuterungen beschreiben die übliche Vertrags- und Bilanzierungspraxis in Deutschland und ersetzen keine Steuer- oder Rechtsberatung. Wie ein konkreter Vertrag steuerlich und bilanziell zu behandeln ist, hängt vom Einzelfall ab.
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