Erstberatung
Auch: kalkulierter Restwert
Der Restwert ist der bei Vertragsschluss kalkulierte Wert des Objekts zum Ende der Laufzeit. Er senkt die laufende Rate, weil nur der Wertverzehr bis dahin finanziert wird. Wer das Risiko trägt, dass der tatsächliche Marktwert darunter liegt, regelt der Vertrag.
Ein hoch angesetzter Restwert macht die Rate attraktiv, verschiebt das Risiko aber ans Laufzeitende. Liegt der tatsächliche Verwertungserlös darunter, trägt je nach Vertragsart der Leasinggeber (Operate-Leasing) oder der Leasingnehmer (Teilamortisation mit Restwertgarantie) die Differenz.
Beim Vergleich von Angeboten ist die Rate allein deshalb wenig aussagekräftig. Erst der Blick auf den kalkulierten Restwert und die Verwertungsregelung zeigt, was ein Vertrag über die gesamte Laufzeit kostet.
Andienungsrecht · Teilamortisation · Operate-Leasing
Die Erläuterungen beschreiben die übliche Vertrags- und Bilanzierungspraxis in Deutschland und ersetzen keine Steuer- oder Rechtsberatung. Wie ein konkreter Vertrag steuerlich und bilanziell zu behandeln ist, hängt vom Einzelfall ab.
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