Häufig gestellte Fragen

Willkommen bei SALVIS Solutions! Hier finden Sie die Antworten auf die häufigsten Fragen rund um Leasing, Mietkauf, Betriebsmittel und Factoring. Wir sind hier, um Ihnen zu helfen und stehen Ihnen mit unserem Wissen zur Seite.

Allgemein

Die Wahl der Finanzierungsform hat direkten Einfluss auf die Liquidität. Kurzfristige Finanzierungen können schnell Liquidität bereitstellen, während langfristige Verbindlichkeiten die Liquidität über einen längeren Zeitraum beeinflussen.

Wichtige Kriterien sind Kosten, Flexibilität, Bilanzielle Auswirkungen, Steuerliche Aspekte, die Auswirkung auf die Liquidität oder ob Fördermaßnahmen bzw. Investitionsabzugsbeträge (IAB) zum tragen kommen sollen. 

Ja, beispielsweise können Leasingraten als Betriebsausgaben abgesetzt werden, und bei Krediten können Zinsaufwendungen steuerlich geltend gemacht werden.

Gängige Praxis sind monatliche Zahlungen (bei Leasing zu Beginn und bei Krediten am 1.sten oder 15.ten eines Monats.
Es sind, je nach Vereinbarung, auch viertel-/halbjährliche Zahlungen oder Staffel- oder Saisonraten möglich.

Ja, verschiedene Finanzierungsformen wie Leasing, Factoring und Kredite können parallel genutzt und kombiniert werden, um den individuellen Finanzierungsbedarf zu decken.

Die steuerliche Behandlung variiert je nach Finanzierungsform. Leasingraten sind beispielsweise oft als Betriebsausgaben absetzbar, während beim Kauf Abschreibungen und Zinsaufwendungen berücksichtigt werden können.

Leasing

Leasing gliedert sich in zwei Hauptarten:

 

1. Operatives Leasing: Kurz- bis mittelfristig, meist kündbar. Du nutzt das Objekt und gibst es am Ende zurück.

 

2. Finanzierungsleasing: Langfristig, unkündbar. Du trägst die Kosten größtenteils selbst und erhältst oft eine Kaufoption.

Unterformen des Finanzierungsleasings:

  • Vollamortisationsvertrag: Raten decken alle Kosten.

  • Teilamortisationsvertrag: Raten decken nur einen Teil, Restwert bleibt.

  • Kündbarer Vertrag: Nach der Grundmietzeit (40 %–90 % der Nutzungsdauer) kündbar.

  • Teilamortisation mit Andienungsrecht: Der Leasinggeber kann dir das Objekt zum Restwert zum Kauf anbieten.

Bei Vollamortisation werden alle Kosten des Leasing-Objekts durch die Raten gedeckt.
Bei Teilamortisation werden die Anschaffungskosten nicht vollständig durch die Raten abgedeckt.Ja, beispielsweise können Leasingraten als Betriebsausgaben abgesetzt werden, und bei Krediten können Zinsaufwendungen steuerlich geltend gemacht werden.

Der Leasinggeber bleibt juristischer Eigentümer des Objekts.

Unter HGB (Handelsgesetzbuch) wird operatives Leasing in der Regel nicht in der Bilanz des Leasingnehmers erfasst,
während Finanzierungsleasing bilanziert werden muss. Unter IFRS (International Financial Reporting Standards)
müssen seit Einführung von IFRS 16 nahezu alle Leasingverhältnisse als Right-of-Use-Asset in der Bilanz aktiviert werden,
unabhängig vom Leasingtyp.

Leasing ist oft schon ab einem Nettokaufpreis von 500 Euro möglich. Ob, dass dann allerdings Sinn macht, muss man individuell prüfen.

Ja, in der Regel können Leasingobjekte wie Fahrzeuge, Maschinen, Baumschinen oder Computer/Server individuell konfiguriert werden.

Je nach Vertragsart gibt es verschiedene Optionen wie Rückgabe, Verlängerung oder Kauf des Objekts.

Mietkauf

Mietkauf ermöglicht den schrittweisen Eigentumserwerb ohne hohe Anfangsinvestitionen. Zudem können Abschreibungen und Zinsen steuerlich geltend gemacht werden.

Die Laufzeiten variieren je nach Objekt und Anbieter, liegen aber häufig zwischen 12 und gewöhnlich 72 Monaten. In Ausnahmen lassen sich auch Laufzeiten bis 120 Monate realisieren.

Eine vorzeitige Beendigung ist meist nur unter bestimmten Bedingungen und ggf. mit Vorfälligkeitsentschädigungen möglich.

Beim Leasing wird das Objekt beim Leasinggeber bilanziert, beim Mietkauf hingegen beim Mietkäufer. Zudem wird der Mietkäufer beim Mietkauf am Ende der Vertragslaufzeit automatisch Eigentümer.

Der Mietkäufer wird am Ende der Vertragslaufzeit mit Zahlung der letzten Rate (Blockrate oder Schlussrate genannt) automatisch Eigentümer des Objekts.

Beim Mietkauf wird der Mietkäufer erst am Ende der Vertragslaufzeit Eigentümer, während beim Kredit der Kreditnehmer sofort Eigentümer des finanzierten Objekts wird und dieses an die Bank sicherungsübereignet.

Die gesamte Mehrwertsteuer wird zu Vertragsbeginn fällig und das Objekt wird in der Bilanz des Mietkäufers aktiviert.

Mietkauf ist oft förderfähig, da ein Eigentumserwerb vorgesehen ist, und kann von verschiedenen staatlichen Programmen unterstützt werden.

Wenn Sie Fragen zu Förderungmöglichkeiten haben, sprechen Sie uns bitte darauf an. 

Kreditfinanzierung

Es gibt verschiedene Kreditarten wie Investitionskredite, Betriebsmittelkredite, Avalkredite und Konsortialkredite, die je nach Bedarf eingesetzt werden.

Eine gute Bonität führt in der Regel zu günstigeren Zinssätzen und besseren Kreditkonditionen, da das Ausfallrisiko für die Bank geringer ist.

Üblicherweise werden Jahresabschlüsse, Betriebswirtschaftliche Auswertungen (BWA), Liquiditätspläne und Informationen über Sicherheiten benötigt.

Kredite können z.B. für Investitionen, Liquiditätsengpässe, Erweiterungen oder Forschungs- und Entwicklungsprojekte genutzt werden.

Übliche Sicherheiten sind Bürgschaften, Grundschulden, Sicherungsübereignungen oder die Abtretung von Forderungen.

Beim Kredit wird der Kreditnehmer sofort Eigentümer des finanzierten Objekts. Im Gegensatz dazu wird beim Mietkauf der Mietkäufer erst am Ende der Vertragslaufzeit Eigentümer, und beim Leasing bleibt der Leasinggeber während der gesamten Vertragslaufzeit Eigentümer.

Die Mehrwertsteuer ist im Kaufpreis enthalten und sofort fällig. Der Kreditbetrag wird meistens nur auf die Nettosumme des Kaufpreises abgestellt.

Zudem können Abschreibungen und Zinsaufwendungen steuerlich geltend gemacht werden.

Kredite sind in der Regel förderfähig, da ein direkter Eigentumserwerb erfolgt. Es gibt staatliche Förderprogramme wie bei der KfW-Förderbank oder Förderbanken der Länder in Deutschland.

Wenn Sie Fragen zu Förderungmöglichkeiten haben, sprechen Sie uns bitte darauf an. 

Factoring

Es gibt verschiedene Formen wie Echtes Factoring (ohne Rückgriff), Unechtes Factoring (mit Rückgriff), Offenes Factoring, Stilles Factoring und Reverse Factoring.

Die Unterschiede liegen in der Risikoübernahme und der Informationspflicht. Beim echten Factoring übernimmt der Factor das Ausfallrisiko, beim unechten nicht. Offenes Factoring informiert den Debitor über die Abtretung, beim stillen Factoring bleibt diese Information vertraulich. Reverse Factoring wird vom Kunden des Unternehmens initiiert, nicht vom Unternehmen selbst.

Factoring bietet planbare Liquidität, Übernahme des Forderungsausfallrisikos und professionelles Debitorenmanagement durch den Factor. Es wirkt sich im übrigen positiv auf Ihr Gesamt-Rating aus.

Factoring wird von kleinen und mittleren Unternehmen, Start-ups sowie Unternehmen in Konsolidierung oder Restrukturierung genutzt, die ihren Cashflow verbessern möchten.

Einfach erläutert: Der Factor kauft die Forderungen des Unternehmens an und zahlt den Betrag sofort aus, abzüglich einer Gebühr und ggfs. eines Sicherheitseinbehalts – der ausgeschüttet wird, sobald die Forderung vollständig vom Kunden beglichen wurde . Das Unternehmen erhält somit sofort Liquidität.

Bonitätsunterlagen

  • Ausgefüllte und unterzeichnete Selbstauskunft (vollständig, wahrheitsgemäß)

  • Unterschriebene Einwilligung zur Datenverarbeitung

  • Letzte, aktuelle Gewerbeanmeldung

  • Freie Berufe: Bestätigung des Steuerberaters der Tätigkeit als Freier Beruf 

  • Ausweiskopie Geschäftsführer/Inhaber (beidseitig, farbig, lesbar)

  • Letzter Jahresabschluss oder Einkommensteuerbescheid

  • BWA zum 31. 12. des Vorjahres mit Summen- und Saldenliste

  • Aktuellste BWA (nicht älter als 3 Monate) mit Summen- und Saldenliste

  • Optional: weitere Unterlagen, die Sie für relevant halten oder zur Erläuterung des Vorhabens dienen

Du bist gesetzlich und durch BaFin-Vorgaben verpflichtet, deine Vermögensverhältnisse vollständig und wahrheitsgemäß offenzulegen.

  • Unterschriebene Einwilligung zur Datenverarbeitung

  • Handelsregisterauszug

  • Transparenzregisterauszug

  • Ausweiskopie Geschäftsführer, Vorstand, ZEichnungsberechtigte gemäß Handelsregister (beidseitig, farbig, lesbar)

  • Letzter Jahresabschluss

  • BWA zum 31. 12. des Vorjahres mit Summen- und Saldenliste

  • Aktuellste BWA (nicht älter als 3 Monate) mit Summen- und Saldenliste

  • Kurzbeschreibung des Unternehmens (Gründungsjahr, Mitarbeiterzahl, Zielgruppen)

  • Die BWA mit Summen- und Saldenliste zum Stichtag 31. Dezember des Vorjahres dient als Basis.

  • Zusätzlich benötigen wir eine BWA mit Summen- und Saldenliste, die maximal 3 Monate alt ist.

Einwilligung zur Datenspeicherung und -verarbeitung:

Du stimmst zu, dass wir deine Daten speichern.

Dies erfolgt auf Basis der rechtlichen Grundlagen der DSGVO und dem berechtigten Interesse:

  1. Vertragserfüllung (§ 6 Abs. 1 b DSGVO)

    • Speicherung und Verarbeitung deiner Daten, um Leasing- oder Finanzierungsverträge abzuwickeln.

    • Beispiele: Bonitätsprüfung, Vertragserstellung, Ratenüberwachung.

  2. Erfüllung rechtlicher Verpflichtungen (§ 6 Abs. 1 c DSGVO)

    • Aufbewahrungspflichten nach Handels- und Steuerrecht (z. B. HGB, AO).

    • Meldepflichten gegenüber Aufsichtsbehörden (BaFin, Finanzamt).

  3. Berechtigtes Interesse (§ 6 Abs. 1 f DSGVO)

    • Schutz vor Betrug und Kreditrisiken (z. B. Risikomanagement, Inkasso).

    • Sicherstellung eines reibungslosen Kundendienstes und After-Sales.

    • Abwägung: Dein Interesse an Datenschutz vs. unser Interesse an Datenverarbeitung.

  4. Einwilligung (§ 6 Abs. 1 a & Art. 7 DSGVO)

    • Speicherung von sensiblen Zusatzinformationen, die über das Vertragsverhältnis hinausgehen.

    • Du kannst Einwilligungen jederzeit widerrufen.

  5. Datenweitergabe erfolgt u.a.:
    Wir dürfen Unterlagen, Informationen und persönliche Daten im Rahmen der Bonitätsprüfung weiterreichen.

Weitere Informationen findest Du in unserer Datenschutzerklärung